- Project Runeberg -  Nordisk tidskrift för bok- och biblioteksväsen / Årgång XX. 1933 /
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(1914-1935)
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Full resolution (TIFF) - On this page / på denna sida - Zwei Handschriften des Fuero von Sobrarbe in nordischen Bibliotheken. Von Konrad Haebler, Dredsen

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ZWEI HANDSCHR. DES FUERO VON SOBRARBE IN NORD. BIBLIOTHEKEN 145

fölgen und zwar in einer Fassung so umfänglich, wie sie mir bis jetzt in
kerner anderen Handschrift bekannt geworden ist. Erst dann folgt der tit,
IX de fazanas, und auf diesen die Unterschriften und die Genealogien.
Da-durch entsteht der Widersinn, dass das Dokument von 1330 zum Bestandteil
eines Fuero von 1117 gemacht wird.

In sprachlicher Beziehung weist die Handschrift, ähnlich wie der Druck
die manchmal mit dem Einfluss des französischen Herrscherhauses erklärten
Formen — wie feyto, dreyto, peyta, conduyto, nuit, itar, statt fecho, drecho,
pecha, conducho, noche, echar — auf; sögar das merkwürdige romainga
(=finque) fehlt ihr nicht. Daneben sind aber auch die kastilischen Formen,
die in den älteren Handschriften vorherrschen, nicht selten, und
gelegent-lich kommen beide Formen nebeneinander in ein und demselben Gesetze vor,
Weitergehende Folgerungen lassen sich deshalb aus dem Sprachstande wohl
kaum ziehen.

Was die Handschrift besonders interessant und wertvoll macht, ist nicht
die Form des Textes, sondern das, was dem Texte beigefügt worden ist. Da
findet sich zunächst am Ende eine Sammlung von 26 gezählten Gesetzen
ohne allgemeinen und einzelne Titel, die sich auf das Fehderecht der
Fijos-dalgo beziehen, Es sind dies dieselben Bestimmungen, die in der Handschrift
des Escorial als »titulo de reptorios» an den Scliluss des Fuero angehängt
sind, während ein Pariser Manuskript sie sögar im Anfang dem Fuero selbst
einverleibt hat. Sie dürften im wesentlichen übereinstimmen mit dem Fuero
de desafios, den Sancho el Bueno im J. 1192 erlassen hat. An diese schliesst
sich dann noch an ein »titulo de las conueniencias que deue tener el obispo
de pamplona al rey». Auch dieser ist nichts ganz unbekanntes. Er kommt
allerdings in keiner der Handschriften vor, die die Einteilung in sechs Bucher
* aufweisen; er steht aber wörtlich gleich, nur mit der abweichenden
Über-schrift: Fuero como es tenido el obispo de pamplona (a) seruir en guerra al
rey in einer Pariser Handschrift, und ebenso findet er sich in der Madrider
Handschrift, die einst im Besitz von Zuaznavar gewesen ist, und zwar gehört
sie in dieser zu den Gesetzen des Fuero antiguo, der dem Fuero general de
Navarra vorausgeschickt ist. Die letzte Seite der Handschrift ist, wie auch
ein Blått am Anfang, unter beiden Spalten mit einer Eintragung eines senor
Boneta versehen, die aber nicht mehr sicher zu entziffern ist. Auch scheint
sie noch einen Besitzvermerk aus der Zeit um 1500 getragen zu haben, von
dem aber der Name durch Beschneiden verloren gegangen ist; lesbar ist nur
noch: Este . .. (ba) chiller en canones et leyes ciudadano (de) pamplona.

Nicht min der reichhaltig sind die Eintragungen auf den Blättern, die

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