- Project Runeberg -  Nordisk tidskrift för bok- och biblioteksväsen / Årgång II. 1915 /
233

(1914-1935)
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LEBENSNACHRICHTEN ÜBER LÜBECKER DRUCKER DES 15. JAHRH. 233

Schon früher war bekannt, dass Stephan Arndes im Jahre 1500 als
Gerichtsschreiber im Dienst der Stadt Lübeck gestanden hat; den
nachstehenden urkundlichen Nachrichten1 zufolge bekleidete er dieses Amt von
1498/99 bis 1504/05, ohne dass jedoch darum seine Presse stillgestanden hätte.

Im 16. Jahrhundert steht seine Druckerei ihrer Bedeutung nach nicht
mehr auf der gleichen Höhe wie in den neunziger Jahren. Auf dieses
Erlahmen seiner Tätigkeit scheinen materielle Sorgen nicht ohne Einfluss gewesen
zu sein, die sich mit dem Herannahen seines Lebensabendes immer
drückender geltend machten. Ein erstes Anzeichen der Verschlechterung seiner
wirtschaftlichen Verhältnisse wird man darin erblicken können, dass er Mitte
1505 genötigt war, zu einer Hypothek von 100 Mark, mit der sein Haus in
der Königstrasse beschwert war, eine weitere in gleicher Höhe aufzunehmen.2
Ende 1513 wurde sein in der Fleischhauerstrasse belegenes Grundstück dem
Pfandgläubiger gerichtlich zugesprochen, da er die auf dem Hause lastende
Jahresrente von 55 Mark nicht zu zahlen vermochte.3 Einige Wochen später
musste Arndes sich verpflichten, einem weiteren Gläubiger eine Schuld von
87 Mark zu Ostern 1515 zu entrichten, doch hat er dieser Zusage auch
späterhin nicht nachkommen können, so dass nach seinem Tode sein Bürge für
ihn eintreten musste.4 Im Jahre 1519 ist er nur noch zu einem Schoss von 4
Schillingen veranlagt worden.5 In demselben Jahre wird er sein Leben
beschlossen* haben, denn der vom 14. August (am a vende unser leven vrouwen
hemmelvart) 1519 datierte ’nyge kalender’ ist bereits ’dorch de kunst Hanss
Arndes’ — wahrscheinlich seines Sohnes — gedruckt, und die am 4. August
(am sonavende na vincula Petri) 1520 abgeschlossene Neuauflage eines älteren
Druckes, der ’genochliche garde der suntheyt’, ist aus ’saligen Steffen Arndes
nagelaten druckerye’ hervorgegangen. Zwei Jahre später ist auch sein
Wohnhaus in der Königstrasse seinen Erben auf Betreiben des Pfandgläubigers
gerichtlich aberkannt worden.6

Bischepingh, nu tor tid richtefaget to Hamborch’, bescheinigt, ’van deme richtschrivere desser
stadt Lubeke, alse mester Steffen Arndes, syner zeligen husfrouwen Wobbeken nalatenen
gudern ... de helffte’ empfangen zu haben, (das. S. 269) die eben genannte "Wobbeke für Stephan
Arndes’ Ehefrau. Das ist unrichtig, denn eine weitere dortige Buchung von 1498 Nov. 9 betrifft
einen Ausspruch des Rates in der Klage eines gewissen Heinrich Klein gegen ’Wobbeken
Bispinges, eeliken husfrowen Everhardes Bispingen, . .. van wegen etliker besäte, alse
Hinrick Kleyne in des ergenomeden Everhardes guderen gedan hefft, därinne de genante
Wobbeke eren brutschat vryen wolde’.

1 S. unten S. 250, Anm. 2. 2 S. unten S. 255, Nr. 7. 8 S. unten S. 255, Nr. 8.

4 S. unten S. 256, Nr. 9 und 10. 5 S. unten S. 256, Anm. 1. 6 S. unten S. 257, Nr. 11.

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