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Franck: Anmälan.
203
40, 23 f.) das anzeichen einer späteren nd. lautentwicklung (ie zu
e) angenommen, nnd darauf hätte notwendig hingewiesen werden
müssen. Auch in tou (§ 100) liegt wohl nicht "hd. farbung",
sondern wohl einfach jüngerer nd. lautstand, ou fur au, vor.
Desgleichen sehe ich in dem s. 214 f. zweimal belegten thiores nicht
einen Schreibfehler für *fhorrie8 sondern eine jüngere lautform
düres (aus thürres), deren io entweder zu beurteilen ist nach io in
diorliky liodi oder eher nach analogie von iu fur ü einen nach o
hin liegenden klang des lautes bezeichnen soll. — Zu § 86 anm. 1.
hers ist mit Kögel I. F. 3, 284 (und Kluge6) als ablaut zu hross
zu fassen. So auch afries. hers (hars), wofür van Helten Aofr. gr.
§ 29 und 160 einen jo-st. nur des vermeintlichen umlauts wegen
constrniert. Auch im Mnl. hat vermutlich das ablaut. ers
bestanden, zb. Spieg. historiael l2, 4, 18 erssen : per s sen und Alex. 4,
260 gers : ters (hs. gars : thars), wo die ausgaben gor s und porssen
annehmen wollen. — Zu § 99 u. 166 anm. 1. Willkürlich und
überflüssig ist die construction eines *swau für so, da die
möglich-keit der entstehung von so aus unbetontem stoa nicht bezweifelt
werden kann. Willkür ist es auch das zweimalige hodigo in Bed.
in hudigu zu ändern (§ 103 anm. 1). Wir müssen uns schon
mit dem, auch im Mnd. noch vorkommenden hödigo abfinden; s.
Tijdschr. voor nl. taal- en letterk. 15, 53 anm. — Ganz verkannt
ist § 129 anm. die glosse tnag giuuerfhirid uuerthan für regnum
coelorutn nulli pecunia potest comp ar ari. Richtig hat Gallée As.
gr. § 300 wertherian "schätzen" angesetzt. Das vb. gehört zu afries.
tvertheria und zu mrthria usw. (s. Taal en Letteren 8, 391), es
kommt auch jetzt noch im Deutschen als würdern "schätzen" vor
und dürfte wohl germ. tverp als nrspr. øs-st. wahrscheinlich
machen. — Zu § 214. gimälda ist doch wohl ans gimah(a)lda
entstanden. — Zu § 218 anm. 2 nachtrag, g in rüge beruht auf gr.
Wechsel. — § 224 anm. 1 (dazu § 460 b; im glossar fehlt das wort):
Ags. hnœgan geht nach ausweis von mnl. neien auf *hnai&an
zurück; es ist also statt hnethida nicht hneehida sondern gewis
vielmehr hneihida zu lesen, wie auch graphisch am nächsten liegt. —
Bei mahti fur mahtig § 234 wäre zu bemerken, dass der schwund
in tonloser silbe statt hat. — § 240. Wie soll in luttil tt
west-germ. Verschärfung sein? — Bei Jude o § 247 anm. 1, entsprechend
auch im Fries, war auf Kluges aufsatz in Gröbers Zs. 20, 322 ff. zu
verweisen. — § 268 anm. 1. Der acc. auf -a, -e bei masc. personen
-namen ist Übertragung aus dem dativ; vgl. van Helten Mnl. spraak-
knnst § 291 und weitere beispiele für dativformen im acc. in meiner
Mnl. gr. § 239. — § 277 anm. 2. Ein grund kinni im Mon. als
fem. zu nehmen, ist nicht vorhanden. — Bei § 324 wäre es gut
zu erwähnen dass der gen. dieser Wörter nur in beschränktem
umfang belegt ist. — § 347 a. "Meist" ist doch wohl zu viel gesagt
im vergleich zu § 97 anm. 1. — § 350 anm. wäre eigens
hinzuge-fiigen aass an der betreffenden stelle der best, artikel bei manag
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