- Project Runeberg -  Axel Hägerström : eine Studie zur schwedischen Philosophie der Gegenwart /
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(1939) [MARC] [MARC] Author: Ernst Cassirer - Tema: Philosophy
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Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - 4. Recht und Mythos

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io6 ERNST CASSIRER
tümliche Funktion der Objektivierung waltet, — dass sich in beiden
der Mensch zu einer Stufe gegenständlicher Anschauung erhebt, die
dem Tier, dass in seinen unmittelbaren Eindrücken lebt, versagt ist.
Die Richtung auf die Zukunft, die ein konstruktives Moment in
allem menschlichen Bewusstsein bildet, lässt sich durch den Ausdruck
des »Willens» bezeichnen. Schon Deibniz’ Psychologie erklärt, dass
alles Bewusstsein sich inhaltlich in zwei grosse Klassen gliedern lässt,
die er als »Vorstellung» und »Tendenz», als perceptio und percepturitio
bezeichnet.1) Aber Hägerströms Psychologie misstraut solchen Aus-
drücken, wie »Tendenz» und »Wille» es sind; und sie will durch eine
scharfe Begriffsanalyse erweisen, dass sich in ihnen unklare und wider-
spruchsvolle Elemente finden. Eine der Hauptaufgaben, die Häger-
ströms Rechtsphilosophie sich stellt, besteht darin, den »Willen» als
eine Art Idol, im Baconischen Sinne des Wortes, zu erweisen. Wo die-
ser Ausdruck sich einmischt, da sind wir, nach Hägerström, schon mit-
ten im Gebiet unhaltbarer mythischer und metaphysischer Vorstell-
ungen. Durch sein ganzes Werk geht diese Polemik gegen den Willens-
begriff hindurch, der sowohl in der Form des »Staatswillens», wie in
der des »Gesamtwillens» oder »Gemeinwillens» abgelehnt und für die
Grundlegung des Rechts als unbrauchbar erklärt wird.2) Es soll in keiner
Weise bestritten werden, dass Hägerström mit dieser »Entlarvung » des
Willensbegriffs gegenüber Hegels Absolutierung des »Staatswillens » eine
wichtige und wertvolle kritische Arbeit geleistet hat. Aber wiederum
erhebt sich die Frage, ob wir, um der Gefahr der Hypostasierung des
Willens zu entgehen, auch auf seinen einfachen Gegriff zu verzichten und
ihn in der Begründung der Rechtslehre durch etwas anderes zu ersetzen
haben. Der Ersatz, den Hägerströms Theorie uns darbietet, besteht
darin, dass er das Recht, statt in ihm einen Ausfluss des, »Willens » zu
sehen in seiner psychologischen Entstehungsweise an das Gefühl an-
knüpft. Hierbei wird der Ausdruck des »Gefühls» selbst zunächst in
einem sehr engen Sinne genommen. Hägerström steht der Range-Ja-
1) Leibniz an Christ. Wolff: »Quaecunque in Anima universim concipere licet,
ad duo possunt revocari: expressionem praesentis externorum status, Animae
convenientem secundum corpus suum; et tendentiam ad novam expressionem . . .
verbo: perceptionem et percepturitionem. Nam ut in externis, in anima duo sunt:
status et tendentia ad aliud statum. » Briefw. zwischen Leibniz und Christian Wolff,
ed. C. I. Gerhardt, Halle i860, S. 56.
2) Vgl. Festschr. Norström, 1916, S. 172 ff., Obj. rättens begr., S. 45 ff.

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